Man muss lernen, was zu lernen ist, und dann seinen eigenen Weg gehen.

Georg Friedrich Händel

Waldorfschulen haben einen eigenen und einzigartigen Erziehungs- und Bildungsauftrag in der öffentlichen Schullandschaft. Damit ergeben sich auch besondere Arten von Prüfungen am Ende der Waldorfschulzeit.

Die Schulzeit an Waldorfschulen endet frühestens nach 12 Schuljahren.

Mit Ende der 12. Klasse legen unsere Schüler*innen parallel zum schulinternen Waldorfabschluss die staatlichen Abschlüsse der Sekundarstufe I ab. Neben den Sekundar I-Abschlüssen (Förderschulabschluss, einfacher Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Realschulabschluss oder erweiterter Realschulabschluss) können sie in der 13. Klasse die Fachhochschulreife bzw. die Allgemeine Hochschulreife (Sekundar II-Abschlüsse) erwerben. Alle notwendigen zentralen Prüfungen werden dabei unter den gleichen Anforderungen wie denen an staatlichen Schulen abgelegt.

12. Klasse

Waldorfabschluss

Die Waldorfschulzeit endet nach 12 Schuljahren, der Waldorfschulabschluss setzt sich aus folgenden Schwerpunkten zusammen:
  • Studienfahrt mit naturwissenschaftlichem oder kunstgeschichtlichem Schwerpunkt
  • Jahresarbeit mit praktischem, künstlerischem und theoretischem Teil (12. Klasse)
  • Künstlerische Abschlüsse in Eurythmie und Musik (12. Klasse)
  • Klassenspiel, d.h. Einstudieren und Aufführen eines anspruchsvollen, abendfüllenden Theaterstücks (12. Klasse)

Der Waldorfabschluss setzt neben dem regulären Unterrichtsangebot in den allgemeinbildenden Fächern eine besondere Reifeleistung in individueller, sozialer und kultureller Hinsicht voraus.

Parallel dazu legen die Schüler*innen an der Waldorfschule Braunschweig die staatlichen Sekundar I-Abschlüsse ab und haben bei entsprechender Voraussetzung die Möglichkeit anschließend in der 13. Klasse ihren Sekundar II-Abschluss zu erwerben.

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* bei Anwendung der üblichen Ausgleichsregelungen

12. Klasse

Abschlüsse im Sekundarbereich I

Da der Waldorflehrplan für alle Schüler*innen – unabhängig von Begabung und angestrebtem Schulabschluss – eine Schulzeit von 12 Jahren vorsieht, werden die staatlichen Abschlüsse, die an den Regelschulen am Ende der 10. Klasse ausgestellt werden, an unserer Schule am Ende der 12. Klasse vergeben.

  • Realschulabschluss/erweiterter Realschulabschluss (Sekundarabschluss I/Erweiterter Sekundarabschluss I) (häufig)
  • einfacher Hauptschulabschluss/Hauptschulabschluss (gelegentlich)
  • Förderschulabschluss (bei vorhandenem besonderen Unterstützungsbedarf, siehe übernächster Abschnitt)

Bei den meisten dieser Abschlüsse ist ein Notendurchschnitt von mindestens 4,0 auf dem gewählten Beurteilungsniveau erforderlich. Auf Antrag hin kann der einfache Hauptschulabschluss auch bereits nach Klasse 10, der einfache Realschulabschluss nach Klasse 11 vergeben werden.

 

Hinweis:

Schüler*innen, die an unserer Schule den Realschulabschluss erworben haben, können anschließend die Fachoberschule besuchen und dort u.U. in einem Jahr das Fachabitur erwerben.

 

13. Klasse

Abschlüsse im Sekundarbereich II

Schüler*innen, die das Abitur anstreben (in etwa die Hälfte eines Jahrgangs), werden bereits in der 11. Klasse auf Gymnasialniveau eingestuft, d.h. sie müssen am Ende des Schuljahres einen Notendurchschnitt von 3,0 erzielen. Diese Grundlage ermöglicht ihnen eine Teilnahme an der „Qualifikationsphase“, die auf die zentralen Prüfungen am Ende der 13. Klasse vorbereitet. Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfungen kann dann in der 13. Klasse der Sekundar II-Abschluss erworben werden.

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachhochschulreife (schulischer Teil)

 

* mit Sonderregelungen für Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik

12. Klasse Förderschulzweig

Abgangszeugnis, Förderschulabschluss oder Hauptschulabschluss

Auch die Schüler*innen des heilpädagogischen Schulzweiges bleiben 12 Jahre an unserer Schule, um die Schulbildung im Sinne der Waldorfpädagogik abzuschließen. Je nach sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben unsere Schüler*innen die Möglichkeit, am Ende der 12. Jahrgangsstufe einen dieser drei Abschlüsse zu erwerben:

  1. Abgangszeugnis: Alle Schüler*innen des HPSZ erhalten mindestens das Abgangszeugnis. In diesem sind alle wesentlichen Epochen und Praktika der Oberstufe aufgelistet.

  2. Staatlicher Förderschulabschluss: Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf „Lernen“ können zusätzlich den staatlichen Förderschulabschluss erwerben. Hierbei müssen in den Fächern Deutsch und Mathematik jeweils einstündige schriftliche Prüfungen sowie eine mündliche Prüfung in einem vorher festgelegten Fach erfolgreich bestanden werden – es gibt die Möglichkeit des Ausgleiches durch andere Fächer.

  3. Einfacher Hauptschulabschluss („HS 9“): Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf emotional/soziale Entwicklung sowie diejenigen mit dem Bedarf Lernen, die entsprechend ausreichende Vorleistungen erbracht haben, können den einfachen Hauptschulabschluss („HS 9“) erwerben. Für diesen müssen in den Fächern Deutsch und Mathematik jeweils zweistündige schriftliche Prüfungen sowie eine mündliche Prüfung in einem vorher festgelegten Fach erfolgreich bestanden werden – es gibt die Möglichkeit des Ausgleiches durch andere Fächer.

In jährlich stattfindenden Förderplangesprächen wird mit den Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen gemeinsam besprochen, welcher Abschluss konkret angestrebt wird.

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Freie Waldorfschule Braunschweig e.V.
Rudolf-Steiner-Straße 2
38120 Braunschweig

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