Die Vielfalt der Außenwelt formt die Struktur des Innenlebens.
Hubert Joost
Die Freie Waldorfschule Braunschweig e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich als freier Träger unserer Schule die Bildung und Erziehung junger Menschen zum Ziel gesetzt hat.
Dieser Verein hat sich im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen eine eigene Satzung gegeben, nach der er arbeiten möchte. Diese Satzung gliedert Zuständigkeiten und Verantwortungen, um nachhaltig den Vereinszweck sicher stellen zu können: Die Beschulung unserer Kinder im Sinne Rudolf Steiners.
Dazu ist die aktive Mitarbeit der Eltern unabdingbar, sei es in Gremien wie dem Schulelternrat, dem Vorstand oder einem der zahlreichen Ausschüsse oder in den Teams aktiver Eltern (TaktEL), die handwerklich aktiv werden, um die Liegenschaften unserer Schule in Schuss zu halten. Nur wenn alle ihren Beitrag leisten, ist es möglich, ein so großes Unternehmen wie eine Schule mit seinen rund 400 Schüler*innen, den Angestellten aus Verwaltung und Technik und den pädagogischen Kolleg*innen am Laufen zu halten.
Damit diese Arbeiten strukturiert erfolgen, sind in der Satzung bereits Gremien genannt, darüber hinaus existieren aber noch weitere Ausschüsse und Arbeitskreise.
Alle Details zur Vereinsstruktur und dem satzungsgemäßen Auftrag können Sie in der aktuellen Vereinssatzung nachlesen, die Sie hier downloaden können.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet jährlich in der Festhalle statt. Als höchstes Organ unseres Vereins stimmt die Mitgliederversammlung über alle grundlegenden Entscheidungen ab. Sie wählt u.a. die Vertreter*innen für den Vorstand und die Geschäftsführung und beschließt den Wirtschaftsplan als Grundlage des unternehmerischen Handelns des Vereins.
Mitglied ist man automatisch Mitglied, wenn man ein Kind an der Waldorfschule hat. Der Schulverein ist nur für Belange der Schule zuständig.
Vorstand, Geschäftsführender Vorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und wählt seinerseits einen geschäftsführenden Vorstand aus seiner Mitte, der das Tagesgeschäft leitet. Der Vorstand trifft satzungsgemäß Entscheidungen zu Finanzen, Personalplanung, Vermögensverwaltung usw. und beruft Ausschüsse und Gremien, die ihm zuarbeiten.
Personalkreis
Der Personalkreis ist ein Gremium, das sich sowohl um aktuelle Anliegen im Personalbereich als auch um die Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsqualität an der Schule kümmert. Sein Schwerpunkt soll dabei präventiver Art sein. Ein zentrales Anliegen des Personalkreises ist auch, dem Kollegium die Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen zu ermöglichen. Der Personalkreis besteht aus drei Vertreterinnen und Vertretern des Kollegiums sowie aus einer vom Elternrat benannten Person.