Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung.
John F. Kennedy
Da sich die Waldorfschulen in freier Trägerschaft befinden und vom Gesetzgeber schlechter gestellt sind als öffentliche Schulen, muss die Elternschaft durch Schulbeiträge diese Lücke gemeinsam schließen, um das zusätzliche pädagogische Angebot finanzieren zu können.
Um dabei jedem Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern den Besuch der Waldorfschule Braunschweig zu ermöglichen, werden die Schulbeiträge einkommensabhängig nach einer von der Mitgliederversammlung beschlossenen Tabelle gestaffelt. Grundlage für die Berechnung der Beitragshöhe sind dabei neben dem Familien-Bruttoeinkommen auch Faktoren wie die Anzahl der Familienmitglieder, auswärts studierende Kinder, Geschwisterkinder in der Waldorfschule usw.
Unter Download in der Kategorie Finanzielles befinden sich die Schulgeldtabellen, die Schulgeldordnung sowie ein Berechnungsschema zur Ermittlung des voraussichtlich zu zahlenden Schulgeldes. Das konkret zu zahlende Schulgeld wird von der Verwaltung berechnet und festgelegt.
1, 2, 3, ganz viele
Geschwisterermäßigung:
Für das 2. Schulkind beträgt das Schulgeld 50 %, für das 3. Schulkind 25 % des Betrags der Schulgeldtabelle. Ab dem 4. Schulkind wird kein Schulgeld erhoben. Die Zählung berücksichtigt nur schulpflichtige Kinder einer Haushaltsgemeinschaft, die die Freie Waldorfschule Braunschweig besuchen.
Aufnahmebeitrag
Bei der Aufnahme des ersten Kindes einer Haushaltsgemeinschaft ist ein Aufnahmebeitrag von 960 € zusätzlich zum Schulgeld zu entrichten, dieses ist bis zum 31. Juli des 1. Schuljahres zu zahlen.
Steuerlich absetzen
Da es sich bei der Freien Waldorfschule Braunschweig um eine „Schule in freier Trägerschaft“ handelt, kann das Schulgeld zum Teil als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Ein entsprechender Bescheid, der die Höhe der Kosten ausgibt, wird Ihnen jährlich zugestellt.